Am 1. Juli 2021 sind Änderungen der EU-Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Sie sind sowohl in Polen als auch in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Experten schätzen, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit von E-Shops, die in der gesamten EU tätig sind, gegenüber Unternehmen aus Drittländern erhöhen werden. Informieren Sie sich im Detail über die Änderungen der Vorschriften und ihre Auswirkungen.
Der E-Commerce-Markt entwickelt sich überall auf der Welt, auch in Europa und Polen, in rasantem Tempo. Das Internet kennt keine Grenzen, daher sind auf dem Gemeinschaftsmarkt viele Akteure aus anderen Teilen der Welt, z. B. aus China, aufgetreten. Bedauerlicherweise waren sie durch die bis vor kurzem geltenden Vorschriften oft besser gestellt als E-Shops aus Europa. Ein Grund dafür ist die Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Kleinsendungen bis zu 22 EUR. Gerade dank dieser Lösung konnten Billigläden aus Fernost den Kunden aus Europa oft attraktivere Preiskonditionen anbieten.
Das Gesetz musste also geändert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für den europäischen, einschließlich des polnischen elektronischen Geschäftsverkehrs im B2C-Sektor zu schaffen. Die ebenfalls von Polen gebilligte Gesetzesänderung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Was ändert sich durch das Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce?
Infolge von Änderungen der in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Steuervorschriften haben sich einige Änderungen ergeben:
Für Geschäfte, die innerhalb der EU tätig sind, wird die Abrechnung der Mehrwertsteuer dadurch einfacher. – Dadurch wird es auch für polnische Inhaber von E-Commerce-Shops einfacher, ihr Geschäft auf die gesamte Europäische Union auszuweiten. Die Belastungen und Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten werden reduziert – erklärt der Experte von OEX E-Business.
Die genannten Änderungen werden sich vor allem auf den B2C-Sektor auswirken, d. h. auf den Verkauf relativ billiger Produkte an Privatkunden. Bei internationalen Verkäufen innerhalb der EU müssen daher nach Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts im Land des Verbrauchs keine MwSt-Erklärungen mehr abgegeben werden – eine einzige in Polen eingereichte MwSt-Erklärung reicht aus. Und dies wird zu einer viel einfacheren Ausweitung des Verkaufs auf die gesamte EU führen.
Dies ist eine große Chance für viele polnische E-Commerce-Shops, die bisher aufgrund komplizierter Verfahren beschlossen haben, ihre Verkäufe auf den heimischen Markt zu beschränken. Außerdem könnten die neuen Rechtsvorschriften die Geschäfte veranlassen, ihren Sitz zu verlegen. Wir beobachten zum Beispiel das Interesse vieler E-Commerce-Unternehmen, einen Teil ihrer Aktivitäten nach Polen zu verlagern. Solche Aktionen sind heutzutage recht einfach, vorausgesetzt, man findet einen Partner, der einen im Bereich der Logistik, aber auch im Bereich der Besteuerung oder des Factoring unterstützt.
Es wird einige Zeit dauern, um die langfristigen Auswirkungen des EU-Mehrwertsteuerpakets auf den elektronischen Handel zu beurteilen, aber schon jetzt blicken die Unternehmer dieses Marktsektors mit Hoffnung in die Zukunft. Die Vereinfachung der Vorschriften erhöht das Potenzial für die Geschäftsentwicklung in der Online-Welt erheblich, was in der derzeitigen Wirtschaftslage eine sehr gute Nachricht ist.